Viele Flächeneigentümer im Naturschutzgebiet möchten auf eigene Initiative etwas für die Natur tun. Manchmal fehlt es Ihnen aber einfach an der nötigen Zeit und Muße, sich in die Planung und Genehmigung von Naturschutzmaßnahmen einzuarbeiten. Auch hierbei ist die ÖSH innerhalb ihres Betreuungsgebietes gerne behilflich. Ein Beispiel ist diese Maßnahme zum Wasserrückhalt im Niederungsbereich des Oerrelbaches (Landkreis Gifhorn).
Hier unterstützt die ÖSH einen Flächeneigentümer bei der Planung und Umsetzung einer biotoperhaltenden Maßnahme. Durch die gezielte Anstauung von Entwässerungsgräben soll das Oberflächenwasser längerfristig auf den vorhandenen degradierten Moorstandorten gehalten werden. Die Fläche befindet sich im FFH-Gebiet „Rössenbergheide-Külsenmoor, Heiliger Hain“. Die im Planabschnitt vorkommenden FFH-Lebensraumtypen „Moorwälder“ (91D0) und „Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore“ (7120) sind hauptsächlich durch Entwässerung und Klimawandel, bzw. durch die damit einhergehenden Niederschlagsdefizite, gefährdet.
Die ÖSH hat die Details der Planung mit dem Flächeneigentümer sowie den zuständigen Behörden abgestimmt und die Genehmigungsunterlagen vorbereitet. Die Maßnahme soll im Jahr 2025 umgesetzt werden.